26. April 2021
ca. 3 min
Renovieren bei Auszug – Was muss ich machen? Besteht eine Pflicht zu Renovieren? Wie komme ich sicher durch die Endabnahme?
In diesem Artikel:
Wann ist eine Renovierung Pflicht beim Auszug
Die meisten verbinden den Auszug automatisch mit dem Renovieren. Dazu gehören in der Regel das Streichen, Spachteln und Tapezieren. Die alte Wohnung wird also nochmals rundum erneuert.
Jetzt fragt man sich natürlich: Muss ich Renovieren, insbesondere wenn die alte Wohnung noch gut aussieht?
Kurz gesagt, es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Renovieren bei einem Auszug für den Mieter.
Im Gegensatz zu der fehlenden Verpflichtung des Mieters ist sogar der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Nur zum Teil darf dies auf den Mieter übertragen werden. Aber keine Sorge, du kannst nicht zu aufwendigen Arbeiten verpflichtet werden, wie zum Beispiel den Austausch von Armaturen oder Böden. Lediglich die oft genannten Schönheitsreparaturen müssen erledigt werden.
In welchem Zustand muss die Wohnung übergeben werden?
Um erfolgreich durch die Abnahme zu kommen müssen die bereits genannten Schönheitsreparaturen erledigt werden. Oftmals werden diese unter Renovierungsarbeiten zusammengefasst. Dazu zählen lediglich Dinge, welche durch deinen Gebrauch entstanden sind.
Du hast ein Regal aufgehängt und Löcher gebohrt? Eine Ecke der Tapete hat mit der Zeit sehr gelitten? Beides würde zu den Schönheitsreparaturen zählen. Ziel ist es, die Wohnung für den Nachmieter einzugsfertig zu hinterlassen.
Müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden und welche?
Hier findest du eine Liste, welche Arbeiten zu Schönheitsreparaturen vor dem Auszug zählen:
- Streichen der Wände
- Streichen der Decken
- Streichen von Türen
- Streichen der Fenster
- Tapezieren
- Löcher spachteln / verschließen
- Alte Dübel entfernen
Diese Arbeiten musst du bei einem Auszug nicht erledigen:
- Malerarbeiten von außen
- Böden abschleifen oder austauschen
- Armaturen wechseln
- Elektrikerarbeiten
Es gibt dabei keine allgemein gültigen Regeln, wann etwas nötig ist und wann es noch annehmbar ist.
Klauseln um Mietvertrag, welche dich allgemein zu bestimmte Arbeiten verpflichten sind oft unwirksam. Das kann sowohl allgemeine Verpflichtungen betreffen oder auch Regelungen zum Umfang.
Um Streitigkeiten zu vermeiden solltest du also die nötigsten Sachen erledigen, sodass deine Wohnung optisch gut dasteht. Werden von dir weitreichende Arbeiten erwartet, lohnt sich jedoch ein Einspruch.
Wo bekomme ich Hilfe für die Renovierung?
Wenn du dich für eine Renovierung entscheidest, ist oftmals Hilfe nötig. Hier lohnt sich natürlich einmal um Bekanntenkreis nachzufragen. Oftmals haben Freunde und Bekannte jedoch keine Zeit oder keine Lust. Ebenfalls günstig Renovieren kannst du mit studentischen Helfern. Helfer für die Renovierung findest du auch bei uns.
Übrigens: Wenn du renoviert hast, sich jedoch nachträglich herausstellt, dass dies gar nicht nötig gewesen wäre, kannst du vom Vermieter de Kosten nachträglich erstattet bekommen. Das gilt für 6 Monate. Das Risiko ist also gering, solltest du das Gefühl haben, eine Renovierung macht in deinem Fall Sinn.
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