Hass im Internet

01. März 2023

ca. 5 min

Hass im Internet - Was können betroffene tun?

Nicht erst zu Zeiten des Internets ist Hass vorhanden. Gewalt, Konflikte und auch abwertende Einstellungen sind schon seit Menschengedenken ein Problem der Menschheit. So auch beim Hass im Internet, der oftmals auch als „Hate Speech“ bezeichnet wird. In Posts oder auch per privaten Nachrichten werden Menschen in den sozialen Medien angegriffen, beleidigt, beschimpft und vieles mehr. Gerade wer eine andere Meinung hat, kann schnell ein Opfer von Hass im Internet werden.

Wo triff am häufigsten Hass im Internet auf?

Dieses Problem betrifft gerade Frauen zwischen 18 und 34 Jahren im Zusammenhang mit sexueller Belästigung. Dies reicht von Beleidigungen bis hin zum Zuschicken von diversen Bildern männlicher Geschlechtsteile bis hin zu sexualisierter Ansprache. Folgende Bereiche gaben die Betroffenen an:

  • Bedrohungen
  • Beleidigungen
  • Falschbehauptungen
  • Stalking
  • Belästigung
  • Veröffentlichung privater Daten

Gerade in dem sozialen Medium Facebook sei der Hass sehr hoch, geben Befragte an. Doch auch andere soziale Medien betrifft dies. In welchem Umfang wird hier deutlich:

  • Facebook mit 37%
  • Instagram 18%
  • Twitter 13 %
  • Snapchat 13 %
  • TikTok 10 %
  • YouTube 6 %

Das Problem betrifft vor allem jüngere Menschen, weil das Internet ihre Informationsquelle ist. Gerade politische Themen sind schwierig und viele zögern aufgrund schlechter Erfahrungen damit, ihre Meinung öffentlich kundzutun.

Was kann man gegen Hass im Internet tun?

Es gibt ein paar einfache, aber effektive Regeln, wie Hass im Internet gestoppt werden kann.

  • Nicht wegsehen: Wird jemand im Internet öffentlich angegangen, kann es bereits helfen, dazwischenzugehen und zu sagen, dass man das Ganze anders sieht und sich somit gegen die Meinung derjenigen stellt, die andere runtermachen. Damit wird der Angegriffene gestärkt.
  • Gegenredner unterstützen: Das gelingt, indem man sich den Hasskommentaren entgegenstellt. Somit ist es möglich, den Hass zu stoppen. Dabei ist es jedoch wichtig, ruhig zu bleiben, denn wer andre angreift, kann unschlüssige Personen dazu bringen, sich auf die Seite des Hassredners zu stellen.
  • Grenzen ziehen: Wird man selbst angegriffen, sollte man versuchen, den Hass nicht an sich herankommen zu lassen. Ebenso ist es sinnvoll klarzumachen, dass man diskutieren kann, jedoch auf einer sachlichen und vernünftigen Ebene.
  • Vorbereiten: Vorbereitung ist auch in diesem Fall hilfreich. Die meisten Hassredner sind Standardantworten gewöhnt. Diese kann man verwirren, indem man individuell reagiert.

Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es?

Lange war es rechtlich nicht möglich, sich gegen Hass im Internet zu wehren. Dies liegt daran, dass es Neuland war. Dabei wurden Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede schon immer unter Strafe gestellt. Jedoch war es lange Zeit nicht möglich, den Tätern im Internet ein Gesicht zu geben. Sie waren anonym, eben weil es auch kein Gesetz dazu gab.

Seit dem 1. Oktober 2017 trat ein Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Medien in Kraft. Dadurch werden Betreiber sozialer Medien dazu verpflichtet, „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Beschwerde zu löschen. Kommt er diesem nicht nach, kann dies empfindliche hohe Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro nach sich ziehen.

Dies betrifft in Folgenden die folgenden Gesetze des NetzDG:

  • § 86 a – Verbotene Symbole
  • § 111 – Öffentlicher Aufruf zu Straftaten
  • § 130 – Volksverhetzung
  • § 131 – Gewaltdarstellung
  • § 166 – Beschimpfung religiöser Bekenntnisse
  • § 185 – Beleidigung
  • § 186 – Üble Nachrede
  • § 187 – Verleumdung
  • § 201 – Tonaufnahmen
  • § 201 a - Recht am eigenen Bild
  • § 240 – Nötigung
  • § 241 – Bedrohung

Wann lohnt sich ein Anwalt?

Es ist nicht so einfach, einen generellen Tipp zu geben, wann der Weg zum Anwalt sinnvoll ist. Dies ist abhängig von der Form des Hasses im Internet und wie es persönlich in das eigene Leben eingreift. In jedem Fall ist es sinnvoll, bei einem solchen Problem ein Beratungstermin beim Anwalt einzuholen, um sich die rechtliche Lage erklären zu lassen.

Es gibt sowohl den strafrechtlichen wie auch zivilrechtlichen Weg. Bei der ersten Variante wird Strafanzeige erstattet. Doch diese bringen oftmals keinen Erfolg. Die zivilrechtliche Form ist oftmals sinnvoller, da dabei eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erstellt wird.

TIPP: Bei Hass im Internet sollte schnell gehandelt werden. Zum einen vermittelt dies eine gewisse Dringlichkeit und zum anderen wird dann keine Zeit an Aufklärungsmöglichkeiten verloren. Die Provider speichern die IP-Adresse der Kunden nur für sieben Tage.

Welche Strafen kann es geben?

Hass im Internet wird seit Anfang 2021 mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, wenn dies nachgewiesen werden kann. Da sich die gesetzliche Grundlage jedoch dahingehend sehr zum Positiven verändert hat, ist es oftmals nicht mehr schwer, die Adressen der Täter herauszufinden, sodass sich viele Personen gegen den Hass im Internet wehren können.

Fazit

Hass im Internet war lange Zeit etwas, gegen das sich die Betroffenen nicht wehren konnten. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen war dies fatal. Einige hat dies sogar in den Selbstmord getrieben. Dagegen hat der Gesetzgeber endlich etwas getan und eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Somit sind die Opfer des Hasses nicht mehr wehrlos. Wichtig ist jedoch, schnell zu handeln, um der Justiz auch die Möglichkeit zum Handeln zu geben. Dann sind die Aussichten sehr gut, den Hass im Internet einem Riegel vorzuschieben.