17. März 2023
ca. 5 min
Für viele Studenten ist die Zeit des Studiums das erste große Abenteuer außerhalb des elterlichen Haushalts. Die Kosten für diese Zeit sind allerdings in der Regel alles andere als niedrig. Zum einen sind Mieten in klassischen Studentenstädten oftmals ohnehin höher als in anderen Regionen. Zum anderen möchten auch Studenten das Leben neben dem Studium genießen und etwas Geld für die Freizeitgestaltung, Kleidung und gutes Essen zur Verfügung haben.
Mit diesen Kosten ist während des Studiums zu rechnen
An den staatlichen Hochschulen wurden die Studiengebühren abgeschafft. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsmöglichkeiten auch für Jugendliche aus Haushalten mit einem geringen oder mittleren Einkommen. Doch das bedeutet nicht, dass ein Studium keine Kosten mehr verursachen würde.
Die folgenden Kostenfaktoren sind immer vorhanden:
- Semesterbeiträge
- Kosten für Material, Bücher, notwendige IT-Ausstattung etc.
- Lebenshaltungskosten für Kleidung, Lebensmittel, Handy, Internet und Weiteres
Wenn Studenten nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen können, weil die Uni zu weit weg ist oder aber das Studentenleben wirklich in vollen Zügen gelebt werden will, kommen noch Kosten für den Wohnraum hinzu.
Alles zusammen können sich die entstehenden Kosten schnell in einem Bereich zwischen 700 und 1.500 Euro bewegen – je nach Studienort, Kosten des Wohnraums und eigenem Lebensstil.
Der elterliche Unterhalt – wichtiger Einnahmefaktor, aber leider nicht für jeden möglich
In Deutschland ist für die Finanzierung eines Studiums nach wie vor in erster Linie die Familie zuständig.
Generell besteht dabei für Eltern eine Unterhaltspflicht zumindest bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung. Wenn das Kind sich für ein Studium entscheidet, ist dieses mit der klassischen Berufsausbildung gleichzusetzen.
In den allermeisten Fällen ist es gar nicht nötig, sind über das Thema Unterhaltspflicht zu unterhalten. Doch wenn Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wollen, gibt es die Möglichkeit, den Unterhalt bis zur Höhe des laut Düsseldorfer Tabelle zustehenden Unterhalts einzuklagen.
Bis zu 930 Euro kann der verlangte Unterhalt von den Eltern betragen. Verfügen die Eltern über ein Einkommen, dass einen höheren Lebensstandard rechtfertigt, kann dieser Betrag auch noch erhöht werden.
Doch oft genug verfügen die Eltern schlichtweg nicht über ausreichend Einkommen, um diese hohen Summen jeden Monat problemlos aufzubringen. Dann ist es wichtig zu wissen, auf welche Finanzierungsalternativen man zurückgreifen kann.
Staatliche Hilfen und Förderungen – das Studium durch öffentliche Gelder finanzieren
Ein wichtiger Faktor in der Finanzierung eines Studiums sind öffentliche Förderungen. Hier gibt es verschiedene Ansätze. Zur Förderung herangezogen werden können Leistungen wie:
- BAföG
- Kindergeld
- Bürgergeld
Für jede dieser Leistungen gelten andere Voraussetzungen und Ausschlussgründe.
Tipp: Wichtig ist dabei zu wissen, dass jede der für die verschiedenen Leistungen zuständigen Stellen nach dem Sozialgesetzbuch eine Pflicht zur umfassenden Anspruchsberatung gegenüber jedem Bürger hat.
BAföG
Das BAföG gilt als die Standardleistung für Studierende. Diese Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Wenn also die Eltern der studierenden Person nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, kann BAföG bis zu einem Höchstsatz von aktuell 934 Euro pro Monat bezogen werden (Stand März 2023 – letzte Erhöhung im Oktober 2022).
Ein Teil des BAföG wird in der Regel als Darlehen ausgezahlt, der andere Teil ist ein Zuschuss, der nicht erstattet werden muss. Das Darlehen ist nach dem Ende des Studiums entsprechend zurückzuführen.
Um BAföG beziehen zu können, muss die Regelstudiendauer eingehalten werden. Außerdem müssen die notwendigen Leistungsnachweise zum Ende eines jeden Semesters beigebracht werden können. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Den Antrag auf BAföG gibt es beim Studentenwerk oder bei der örtlichen BAföG-Stelle.
Kindergeld
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres steht das Kindergeld in Höhe von 250 Euro zu – zumindest, solange die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das Kindergeld können Studenten sich mit einem Abzweigungsantrag direkt auf das eigene Konto überweisen lassen. Entsprechende Anträge stellt die Familienkasse zur Verfügung.
Bürgergeld
Bürgergeld, vorher Arbeitslosengeld oder Harz 4, können Studenten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhalten. So müssen sie beispielsweise im elterlichen Haushalt leben und einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben. Hier ist allerdings auf das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft abzustellen und nicht allein auf das Einkommen der studierenden Person.
Stipendien als zusätzliche Chance
Konzerne, politische und kirchliche Organisationen loben jedes Jahr deutschlandweite Stipendien auf verschiedene Studiengänge aus. Um für ein solches infrage zu kommen, sind hohe Motivation und starkes Eigenengagement sowie oft auch eine ehrenamtliche Tätigkeit ein absolutes Muss.
Der Studienkredit als Alternative
Studienkredite können eine gute Alternative sein. Hier wird vonseiten einer Bank ein Kredit mit einer monatlichen Auszahlung von maximal 650 Euro für eine maximale Dauer von 14 Semester gewährt. Nach Abschluss des Studiums ist dieser Kredit mit Zinsen zurückzuführen.
Der Nebenjob als zusätzliche Chance auf mehr Unabhängigkeit
Ein Nebenjob neben dem Studium hat schon manchem Studenten das Studium finanziert. Dank Mindestlohn und steuerfreiem Minijob kann ein solcher Nebenjob auch durchaus lukrativ sein. Wichtig ist aber, sich dabei nicht zu übernehmen und das Studienziel nicht aus den Augen zu verlieren. Letztlich sollte ein Nebenjob nicht dazu führen, dass die Leistungen im Studium leiden oder die Studienzeit sich gar erheblich verlängert.