26. Januar 2024
ca. 3 min
Anmietung einer Geschäftsadresse – alles Wissenswerte zusammengefasst
Gerade in der Anfangszeit eines Unternehmens oder einer selbständigen Tätigkeit werden die meisten Aufgaben von zu Hause aus erledigt. Das Wohnzimmer oder das Arbeitszimmer werden schnell zum Mittelpunkt der Arbeit. Für viele Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler ist es jedoch wichtig, nicht überall mit ihrer Privatadresse in Erscheinung zu treten. Eine Möglichkeit, dieser Situation zu entgehen, ist die Anmietung einer Geschäftsadresse.
Warum eine Geschäftsadresse erforderlich ist
Um für Kunden, Partner sowie Ämter und Behörden erreichbar zu sein, muss die Geschäftsadresse nicht nur im Handelsregister, sondern auch auf der eigenen Website, auf Briefköpfen und anderen Dokumenten angegeben werden. Eine denkbare Möglichkeit ist die Anmietung von Geschäftsräumen, die jedoch mit entsprechenden Miet- und Nebenkosten verbunden sind. Je nach Branche und monatlichem Umsatz kann dies eine Herausforderung darstellen. Besonders Unternehmensgründer verfügen oft über ein eingeschränktes Budget. Darüber hinaus benötigen zum Beispiel selbständige Programmierer kein festes Büro, da sie ihre Arbeit mit einem Laptop von überall aus erledigen können.
In Deutschland ist die Anmeldung eines Gewerbes mit einem Postfach nicht möglich, da Postfächer als Adresse für offizielle Zustellungen, sogenannte Ladungen, nicht anerkannt werden. Alternativ die private Anschrift anzugeben und damit seine Privatsphäre aufzugeben, ist nicht zwingend erforderlich. Stattdessen kann man eine Geschäftsadresse mieten und dadurch eine ladungsfähige Anschrift erhalten.
Ladungsfähige Anschrift – der gesetzliche Rahmen
Der Ausdruck „ladungsfähige Anschrift“ ist im alltäglichen Sprachgebrauch selten anzutreffen, findet jedoch in Gesetzestexten häufig Verwendung. In juristischen Kreisen bezieht sich dieser Begriff auf den Wohnsitz oder die Adresse, unter der eine natürliche oder juristische Person zu erreichen ist. Diese Art von Adresse ist für verschiedene rechtliche Belange erforderlich und wird in unterschiedlichen Kontexten definiert.
Gemäß §5 des Telemediengesetzes sind Betreiber von Webseiten, die ihre Online-Präsenz geschäftlich nutzen, dazu verpflichtet, eine ladungsfähige Adresse im Impressum ihrer Webseite anzugeben. Diese Vorgabe betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Blogger, die durch ihre Aktivitäten Einnahmen erzielen. Ebenso müssen Webseiten, die Werbung schalten, ihre Anschrift im Impressum veröffentlichen.
Nach § 29 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist jeder Kaufmann verpflichtet, nicht nur seine Firmenbezeichnung, sondern auch den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ebenso legt das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) fest, dass bei der Anmeldung einer GmbH die inländische Geschäftsanschrift anzugeben ist. Diese Regelungen stellen sicher, dass sowohl Einzelkaufleute als auch juristische Personen wie GmbHs über eine offiziell anerkannte und zugängliche Geschäftsadresse verfügen.
Der praktische Ablauf bei Posteingängen
Für Interessierte stellt sich die Frage, wie die eingehende Post letztendlich an den Wohnsitz des Selbständigen, Freiberuflers oder Unternehmens gelangt. Dies hängt von den Dienstleistungen des gewählten Anbieters ab. Wer beispielsweise über Denkwerk Herford eine Geschäftsadresse anmietet, kann einen Weiterleitungsservice in Anspruch nehmen. Eingehende Dokumente werden wahlweise per Post oder per Scan im PDF-Format weitergeleitet. Die Abholung der Post vor Ort ist zu den üblichen Bürozeiten des Business Centers möglich.
Eine Besonderheit des Denkwerks Herford ist die flexible Anmietung von Büroräumen auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis. So ist es möglich, die Hauptarbeit zeitweise am Ort der Geschäftsadresse zu erledigen. Für den Kontakt mit Kunden oder Partnern stehen Besprechungsräume zur Verfügung. Auch wer online studiert und bereits Kontakte aufbauen möchte, kann sich zeitweise einmieten.