Vertrag über freie Mitarbeit schließen – Das ist zu beachten
Wird ein freier Mitarbeiter beschäftigt, so muss diesem kein festes Gehalt gezahlt werden. Ebenfalls besteht kein Kündigungsschutz, weshalb nicht die Gefahr besteht, sich langfristig an eine Arbeitskraft binden zu müssen.
Wird ein freier Mitarbeiter beschäftigt, so sind diese als Freelancer tätig. Ein freier Mitarbeiter wird nicht bei der Firma angestellt, für die er tätig wird. Insbesondere in kreativen Jobs ist dieses Modell häufig anzutreffen und weit verbreitet. Allgemein macht es immer dann Sinn einen Vertrag über freie Mitarbeit zu schließen, wenn Hilfe für ein zeitlich und thematisch begrenztes Projekt benötigt wird. Kurz gesagt dann, wenn ein Experte in einem Gebiet vorübergehend benötigt wird.
Vorteile der freien Mitarbeit:
Bei der Beschäftigung eines freien Mitarbeiters ist es möglich, Personal nach Bedarf zu beschäftigen. Der Arbeitgeber genießt, ebenso wie der freie Mitarbeiter, ein hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität. Die Arbeit im Homeoffice ist selbstverständlich möglich und in vielen Branchen ebenfalls bereits Standard. Bezüglich des Stundenlohns kann dieser entsprechend des Aufwands für jedes Projekt neu verhandelt werden.
Es müssen keine Sozialabgaben geleistet werden, ganz egal ob der freie Mitarbeiter nur für einige Stunden oder Wochen tätig wird. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Der freie Mitarbeiter muss sich selbst um die korrekte Anmeldung und steuerrechtliche Gegebenheiten kümmern. Ist der freie Mitarbeiter im Homeoffice tätig, so hat dieser die eigenen Arbeitsutensilien zu stellen.
Nachteile eines freien Mitarbeiters:
Es kann sein, dass der freie Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig ist und daher zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar ist. Hier ist Kommunikation gefragt. Eine Integration in ein bestehendes Team gestaltet sich aufgrund der unregelmäßigen oder zeitlich begrenzten Arbeit schwieriger.
Die Notwendigkeit, alle Formalitäten bei einem neuen Projekt erneut festzulegen, bedeutet an dieser Stelle etwas mehr Aufwand. Darüber hinaus hat ein freier Mitarbeiter kaum Nachteile für den Arbeitgeber.
Vorsicht – Scheinselbständigkeit vermeiden:
Bei einem Vertrag über freie Mitarbeit gilt es die Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Bei Beachtung der Grundlagen ist dies jedoch in nahezu allen Fällen unproblematisch.
Es gilt folgendes zu vermeiden: Der Mitarbeiter ist nicht fest angestellt, wird jedoch in Hinblick auf Weisungen, Arbeitszeiten und Arbeitsort wie ein festangestellter Mitarbeiter behandelt.
Es ist daher wichtig, dass ein freier Mitarbeiter, der in einem auf Zeit begrenzten Projekt arbeitet, sich in Hinblick auf das zu erreichende Ziel frei seine Zeit einteilen kann und die Möglichkeit hat, auch im Homeoffice zu arbeiten.
Letzteres gilt natürlich nur, wenn dies praktikabel ist. Auch auf wenige Stunden begrenzte Arbeiten sind so möglich.
Wie geht es in der Praxis?
Dem Personal wird einfach vorab oder vor Ort ein Vertrag über freie Mitarbeit vorgelegt. Eine Vorlage finden unsere Kunden in Ihrem Kundenaccount oder als Neukunde nach der ersten Buchung im Kundenaccount.
Welche Arbeiten sind möglich? Alle Tätigkeiten im Überblick.