04. Juli 2022
ca. 5 min
Enthält Werbung
Aktuell erlebt der Arbeitsmarkt eine Wende: Einst ein klassischer Studentenjobs, entscheiden sich immer mehr Studenten dafür, nebenher nicht zu kellnern. Zur Finanzierung ihres Studiums setzen sie auf die wachsende Sicherheitsbranche. Welche Möglichkeiten du hier hast und welche Voraussetzungen du dafür brauchst? Wir zeigen es dir.
Nebentätigkeit in der Sicherheitsbranche
Neben dem Studium jobben zu gehen, ist nicht unüblich, schließlich will so ein Studium auch finanziert werden. Wenn du auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Nebentätigkeit bist, solltest du dir die Sicherheitsbranche näher ansehen. Vor allem der ordentliche Stundenlohn sowie die hohe Nachfrage nach Sicherheitspersonal sprechen dafür. Wenn dich die große Auswahl an beliebten Studentenjobs in die Sicherheitsbranche führt, solltest du einige Voraussetzungen erfüllen.
Was brauche ich für eine Nebentätigkeit in der Sicherheitsbranche?
Einen Nebenjob in der Sicherheitsbranche mit der Sachkundeprüfung nach §34a GewO aufnehmen, ist ein sehr beliebter Weg, in diesem Bereich Fuß zu fassen. Die Sachkundeprüfung 34a dient deinem zukünftigen Arbeitgeber als Nachweis dafür, dass du alle notwendigen und sicherheitsrelevanten Kenntnisse erbracht hast. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Menschen, Gefahrenabwehr sowie korrektes Verhalten in Konfliktsituationen. Die Prüfung legst du direkt bei der Industrie- und Handelskammer ab.
Neben dem Nachweis über das Bestehen der Sachkundeprüfung 34a musst du auch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 18 Jahren
- gute Deutschkenntnisse
- Schul-, Lehrgangs- oder Ausbildungsabschluss
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- einwandfreie Schufa-Auskunft
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Von Vorteil sind außerdem körperliche Fitness und ein Führerschein. Je nachdem, in welchem Bereich du arbeiten willst, könnten auch Fremdsprachenkenntnisse hilfreich sein.
So läuft die Sachkundeprüfung ab
Damit du einen Nebenjob als Sicherheitskraft aufnehmen kannst, musst du die Sachkundeprüfung 34a bestehen. Weil in der Prüfung viele Dinge abgefragt werden, empfiehlt es sich, vorab einen Kurs zu besuchen. Dank der fortschreitenden Digitalisierung musst du dafür nicht zwingend die Räumlichkeiten eines Bildungsanbieters aufsuchen. Viele bieten heutzutage auch Online-Kurse an, mit denen du zeitliche und räumliche Unabhängigkeit genießt. Somit gefährdest du dein Studium nicht, da du dich unabhängig, flexibel und selbstbestimmt auf die Prüfung vorbereiten kannst.
Abgelegt wird die Sachkundeprüfung bei deiner für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil. Für die Prüfung musst du deine Einladung, einen gültigen Personalausweis und einen Kugelschreiber mitbringen. In der Regel findet die Prüfung am frühen Morgen statt. Achte darauf, dass du pünktlich erscheinst, denn eventuelle Verspätungen gehen auf deine Kosten. Solltest du dich nicht fit fühlen, trittst du am besten vorab von der Prüfung zurück. Denn hast du erst mal mit der Prüfung begonnen, wird jeder Abbruch – auch aus gesundheitlichen Gründen – als Nicht-Bestehen gewertet.
Die Industrie- und Handelskammer bietet in regelmäßigen Abständen Prüfungstage an. Nähere Informationen bekommst du direkt bei deiner zuständigen IHK. Mindestens drei Wochen vor der schriftlichen Prüfung muss deine Anmeldung bei der IHK eingegangen sein. Die Prüfungsgebühren sind ebenfalls im Vorfeld zu entrichten und liegen je nach IHK bei 150 bis 200 Euro. Du kannst die Sachkundeprüfung beliebig oft wiederholen, musst dann aber natürlich erneut die Gebühren entrichten.
Insgesamt dauert die Sachkundeprüfung 34a einen Tag. Etwa 120 Minuten musst du für die schriftliche Prüfung am Vormittag einplanen; am Nachmittag findet die mündliche Prüfung statt. Hierfür werden oft kleine Gruppen gebildet, wobei jeder Prüfling ca. 15 Minuten geprüft wird. Für den schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung solltest du dich auf eine Form Multiple-Choice-Text mit 72 Fragen einstellen. Lehrbücher und andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Nur diejenigen, die den schriftlichen Teil mit mindestens 50 % der Punkte bestanden haben, werden zum mündlichen Teil zugelassen. Das Ergebnis deines schriftlichen Tests wird dir im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. In den meisten Fällen kann die mündliche Prüfung noch am selben Tag abgelegt werden. Hierfür begibst du dich vor einen Prüfungsausschuss, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Diese werden dich gemäß der Prüfungsordnung zu den Themen „Umgang mit Menschen“ sowie „Recht“ befragen. Bestanden hast du, wenn du mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet hast. Das endgültige Ergebnis wird dir im Anschluss an die mündliche Prüfung mitgeteilt. Bei Bestehen wird dir dein Prüfungszeugnis per Post zugesandt.
Wo finde ich einen passenden Arbeitgeber?
Neben dem Studium zu jobben, ist nicht nur unter finanziellen Aspekten von Vorteil. Du sammelst praktische Erfahrungen, welche du bei späteren Bewerbungen in deinem Lebenslauf erwähnen kannst. So kannst du mit deiner Bewerbung überzeugen und hast anderen Bewerbern gegenüber einen Vorteil.
Die Möglichkeiten, mit der bestandenen Sachkundeprüfung 34a im Sicherheitsbereich zu arbeiten, sind recht vielfältig. Solltest du Gefallen an der Branche finden, besitzt du bereits wichtige Grundvoraussetzungen, mit denen du bei Arbeitgebern punkten kannst. Du könntest natürlich auch deinen eigenen Gewerbebetrieb aufmachen. Studenten mit Sachkundeprüfung 34a können zum Beispiel unter folgenden Tätigkeitsgebieten wählen:
- Türsteher und Bewachung von Einlassbereichen
- Sicherheitskraft für Clubs, Events und Veranstaltungen
- Objektbewachung und Objektschutz
- Kontrollgänge in öffentlichen Verkehrsräumen und Hausrechtsbereichen
- Verkehrsüberwachung
Wenn du auf der Suche nach einem Job in der Sicherheitsbranche bist, bietet sich der Besuch entsprechender Online-Jobportale an. Vor allem private Sicherheitsdienste suchen überwiegend nach Personal für Veranstaltungen in Großstädten wie München, Berlin oder Frankfurt. Ebenso setzen große Unternehmen und Einzelhandelsketten auf Sicherheitspersonal.
Wie viel darf ich als Student arbeiten?
Für Nebentätigkeiten von Studenten hat der Gesetzgeber eine ganz klare Regelung: Bis zu 20 Stunden pro Woche darf man nebenher tätig sein. Ansonsten gilt das Studium nicht mehr als Haupttätigkeit. Eine Ausnahme stellt die 26-Wochen-Regelung dar. Laut dieser bleibt man auch dann Werkstudent, wenn man im Laufe eines Zeitjahres insgesamt maximal 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage über die 20-Stunden-Grenze kommt.
Für die Steuern ist hingegen dein Verdienst relevant: Generell darfst du 450 Euro pro Monat verdienen damit du steuerfrei bleibst. In diesem Fall müssen keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass du als Student auch bei der Krankenversicherung deiner Eltern, also über die Familienversicherung, abgesichert werden kannst. Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss steuerliche Abgaben zahlen. Du beziehst BAföG? Dann solltest du unbedingt auf die Obergrenze bei deinem jährlichen Gehalt achten. Aktuell ist ein Bruttoeinkommen von 5.421,84 Euro jährlich (also 451,82 Euro) anrechnungsfrei. Somit kannst du problemlos eine Nebentätigkeit in der Sicherheitsbranche aufnehmen – ohne etwas von deinem BAföG zu verlieren.