17. April 2023
ca. 5 min
Mit Carsharing als Student mobil bleiben
Die meisten Studenten sind traditionell knapp bei Kasse. Das ist kein Wunder, sind doch die staatlichen Zuschussleistungen eher schmal bemessen. Wer sein Studium in Regelstudienzeit schaffen möchte, kann durchaus mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen. Allerdings erhöht das natürlich auch den Stresslevel und es wird zusätzlicher zeitlicher Druck aufgebaut.
Daher stellt sich immer die Frage, wie du als Student die Kosten so niedrig wie möglich halten kannst. Carsharing kann eine solche Möglichkeit sein – und zusätzlich auch noch deine Mobilität während des Studiums sichern. Bleibt die Frage, was Carsharing überhaupt ist, wie hoch die Kosten hier liegen und was es möglicherweise sonst noch für Alternativen gibt.
Was genau ist Carsharing eigentlich?
Im Prinzip bedeutet Carsharing nichts anderes als „Auto teilen“. Es gibt gerade in Groß- und Studentenstädten zahlreiche Carsharing Anbieter. Hier kannst du dir ein Auto holen, wenn du es gerade brauchst. Nachdem du fertig bist, gibst du das Fahrzeug einfach wieder ab. So sparst du dir die laufenden Kosten und hast tatsächlich nur die Carsharing Gebühr sowie die Verbrauchskosten – also die Kosten für den Sprit – zu tragen.
Gerade in größeren Städten bietet sich dem Nutzer auch die Möglichkeit, das Fahrzeug an irgendeiner von zahlreichen Carsharing-Stationen abzustellen. Du musst es also nicht an der Stelle abgeben, an der du es entgegengenommen hast. Das kann eine Menge Zeit sparen und macht es möglich, mit dem geliehenen – oder geteilten - Fahrzeug auch nur eine Strecke von A nach B zurückzulegen, ohne zu einer bestimmten Zeit wieder am Ausgangsort sein zu müssen.
Übrigens: Carsharing ist natürlich nicht zwangsläufig ein kommerzielles Modell. Es können sich auch im privaten Bereich mehrere Leute ein Auto teilen. Auch dann reduzieren sich die Kosten für den Einzelnen erheblich. Der Vorteil bei „richtigen“ Carsharing ist allerdings der, dass hier ein deutlich größerer Fuhrpark zur Verfügung steht. Es kann also nicht passieren, dass sich drei Freunde ein Auto teilen und man sich am Wochenende darüber streiten muss, wer das Auto nun tatsächlich für seine Freizeitgestaltung nutzen darf.
Was kostet Carsharing pro Tag?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Das liegt einfach daran, dass die Kosten von Anbieter zu Anbieter variieren können. Einige Anbieter rechnen pro gefahrenem Kilometer ab, während andere wiederum die Zeit als kostenentscheidenden Faktor heranziehen.
Zusätzlich zu den Kosten für die tatsächliche Nutzung des Carsharing-Dienstes fällt in der Regel noch eine einmalige Anmeldegebühr an. Diese liegt zumeist zwischen 10 und 50 Euro. Zusätzliche Kosten können anfallen für:
- notwendige Serviceleistungen
- Reparaturen
- Verlust der Parkkarte
- Verlust des Schlüssels
- Verlust der Tankkarte
Wie ist die Rechtslage im Fall eines Unfalls?
Wie jedes andere Auto in Deutschland muss auch ein Carsharing-Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung aufweisen. Die meisten Anbieter schließen allerdings darüber hinaus auch eine Teil- oder sogar eine Vollkaskoversicherung ab.
An dieser Stelle gilt es allerdings aufmerksam zu sein. Du solltest den Carsharing-Vertrag vor der Unterschrift auf jeden Fall genau lesen – vor allem im Bereich der Selbstbeteiligung zu den jeweiligen Versicherungsarten. Selbstbehalte von bis zu 500 Euro sind bei diesen Verträgen nämlich keine Seltenheit.
Hast du einen Unfall verursacht, für dessen Schadensbeseitigung am eigenen Carsharing-Fahrzeug jetzt die Vollkasko-Versicherung aufkommt, musst du den anfallenden Selbstbehalt zahlen.
Sonderfall Ordnungswidrigkeiten im Carsharing-Fahrzeug
Du bist zu schnell unterwegs gewesen und geblitzt worden? Der Bußgeldbescheid geht in diesem Fall als Erstes an den Carsharing Anbieter. Dieser wird den Bescheid natürlich an dich weiterleiten. Das kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Oft dauert das sogar so lange, dass die Einspruchsfrist gegen den Bescheid bereits verstrichen ist, wenn du den Bescheid erhältst. In einem solchen Fall ist es sehr wichtig zu dokumentieren, wann der Bescheid dich erreicht hat. Im Idealfall hast du sogar einen Zeugen, der sieht, wie du den Bescheid aus dem Briefkasten nimmst. Dann kannst du bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die sogenannte Einsetzung den vorherigen Stand beantragen. Das bedeutet, du wirst so gestellt, als wäre der Bescheid gerade eben erst erlassen worden und du hättest noch die Möglichkeit eines Einspruchs.
Welche Alternativen zum Carsharing gibt es?
Klassische Alternativen zum Carsharing sind natürlich die öffentlichen Verkehrsmittel. Gerade in Großstädten fahren diese tagsüber in den meisten Ecken in sehr kurzen Abständen und decken einen großen Teil des Stadtgebiets ab. Doch vor allem in kleineren Studentenstädten wird es mit der großen Flexibilität im öffentlichen Nahverkehr schnell schwer. Da ist das Carsharing doch die deutlich flexiblere Variante.
Neben dem Carsharing gibt es aber auch noch andere „Teil-Angebote“. Da wäre das Bike-Sharing, das einem vor allem in einer Fahrradstadt wie Münster begegnet. Auch sogenannte Ridepooling Angebote gibt es inzwischen in so ziemlich allen größeren Städten der Republik – das ist die Möglichkeit, sich einen Motor-Roller zu teilen.
Inzwischen schon seit einigen Jahren hoch im Kurs, ist auch die Variante, einen E-Roller zu leihen. Diese Leih-Roller stehen dann oft an bestimmten Stellen im Stadtgebiet und können gegen eine kleine Gebühr genutzt werden. Auch diese Roller darf man dann oft irgendwo im Stadtgebiet abstellen – der Anbieter selbst fährt am Abend durch die Stadt und sammelt die Roller, die mit einem Sender versehen sind, wieder ein.