28. November 2022
ca. 7 min
Diese Versicherungen solltest du im Auge haben
Wer mit dem Studium beginnt, hat zunächst viele zu organisieren. Vor allem, wenn sich Ihre Hochschule in einer anderen Stadt befindet und dadurch ein Umzug und die Suche nach einem Nebenjob notwendig wird. Wichtig ist aber auch, dass sich die Versicherungen an den neuen Lebensabschnitt anpassen.
Gibt es Versicherungen, die verpflichtend sind?
Wer kurz vor dem Schulabschluss steht und in einen neuen Lebensabschnitt eintritt, wird mit dem Thema Versicherungen konfrontiert. Hier gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Die Versicherungspflichten sind daher gesondert geregelt.
Menschen mit geringem Einkommen, insbesondere geringfügig Beschäftigte, und Studierende sind oft nicht ausreichend abgesichert. Doch was genau ist eine Pflichtversicherung? Es handelt sich dabei um gesetzlich vorgeschriebene. Darunter befinden sich unter anderem folgende Versicherungen:
- Krankenversicherung
- KFZ – Versicherung
- Sozialversicherung
Für die meisten Menschen ist die Versicherungspflicht je nach Beruf unterschiedlich. Bei Studenten ist dies jedoch oftmals mit vielen Sonderfällen verbunden. Daher solltest du deine eigene Versicherung vor dem Beginn des Studiums prüfen. Die wichtigste dabei ist die Krankenversicherung.
Krankenversicherung
Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland lebt, verpflichtet, sich privat oder gesetzlich zu versichern. Bei Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen die Kosten. Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen, Selbstständige und Künstler können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Diese Personengruppen haben jedoch ebenfalls die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Laut Statistischem Bundesamt sind 87 % der Erwerbstätigen gesetzlich versichert. Aber was ist mit Studenten? Studienanfänger sind primär gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten innerhalb einer Familienversicherung versichert. Die gesetzliche Familienversicherung gilt bis zum 25. Lebensjahr. In diesem Fall ist sie für Studierende mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden, die Unterlagen müssen aber rechtzeitig bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
Dabei wird das unter anderem das monatliche Gesamteinkommen geprüft. Ein weiterer Ausnahmefall ist, wenn Studierende über ihre Eltern privat versichert sind. In diesem Fall sollte frühzeitig entschieden werden, ob dies noch wünschenswert ist. Andernfalls kannst du während der gesamten Studienzeit nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln.
Was passiert mit dem vollendeten 25. Lebensjahr? Studierende, die an akkreditierten Universitäten eingeschrieben sind, haben Anspruch auf eine studentische Krankenversicherung. Diese Versicherung kann nur bis zum 30. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Eine Besonderheit hierbei ist, dass Studierende einen gewissen Beitrag selbst zahlen müssen.
KFZ-Versicherung
Das Gesetz schreibt vor, dass jeder, der ein Auto besitzt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen muss. Daher kann das Fahren von deinem eigenen Fahrzeug ohne Autoversicherung zu einer Strafverfolgung führen.
Hierbei sind Schäden versichert, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügen. Versicherte Personen sind dabei der Halter des Fahrzeuges, der Eigentümer und der Fahrer. Die Kfz-Versicherung ist wichtig für Studenten, die ein Auto besitzen oder mit einem fahren.
Gesetzliche Rentenversicherung
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Einige Berufe und Teilzeitbeschäftigte sind jedoch ausgeschlossen. Für Studierende ist es ebenso wichtig, sich frühzeitig mit dem Ruhestand auseinanderzusetzen. Wenn du möchtest, kannst du ebenfalls selbst einen kleinen Betrag privat einzahlen.
Wenn du deinen vereinbarten Renteneinzahlungsbeginn erlebst, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt. Für die Auszahlung der Rente gibt es allerdings ein Mindestalter, was immer mal wieder angepasst wird. Eine einmalige Leistung kann dabei jedoch nicht ausgezahlt werden.
Darüber hinaus gibt es noch viele andere Möglichkeiten, Geld für den Ruhestand zu sparen. Für Studenten ist im Rahmen einer zusätzlichen Beschäftigung wichtig, die aktuellen Bedingungen zu prüfen. In einigen Fällen besteht hierbei eine Versicherungspflicht. Die genauen Konditionen sind jedoch individuell und sollten erfragt werden.
Die berufliche Zukunft
Wenn du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben möchten, musst du eine Kranken- und Pflegeversicherung nachweisen. Damit sind zwei wichtige Faktoren langfristig gesichert. Die Rentenversicherung ist keine Pflicht, aber ein wichtiger Bestandteil.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Studienzeit jedoch in die Rentenversicherung eingerechnet werden. Dabei kann diese Zeit von bis zu 8 Jahre anerkannt werden. Studierende müssen dafür keine zusätzlichen Gebühren zahlen. Gelingt dies nicht, können Rentenbeiträge bis zum 45. Lebensjahr nachgezahlt werden. Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich selbst abzusichern oder eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Doch was passiert, wenn bereits vor der Pensionierung oder während der Studienzeit eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit eintritt? Eine Erwerbsminderungsrente steht nur Personen zu, die mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Hinzu kommt, dass Werkstudenten oft keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Wenn also ein Unfall oder eine psychische Belastung dazu führt, dass ein Student nicht arbeiten oder studieren kann, führt das in den meisten Fällen zu finanziellen Herausforderungen. In diesem Fall greift jedoch eine vorher abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn eine versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die vereinbarte Leistungsdauer.
Für die Auszahlung ist meistens die Pflegestufe und das Gutachten eines Arztes entscheidend. In diesem Fall wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Der monatliche Beitrag für die Vorsorge ist für Studenten meistens sehr gering. Daher ist es wichtig, bereits zu Beginn des Studiums an die eigene Zukunft zu denken und sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten auseinanderzusetzen.
Die eigene Gesundheit zusätzlich absichern
Über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus gibt es mehrere Krankenzusatzversicherungen für Leistungen, die nicht übernommen werden. Solche Versicherungsabschlüsse stehen in der Regel im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten gesundheitlichen Problemen, daher ist darauf zu achten, ob du bereits eine chronische Krankheit hast.
Diese sollte unbedingt der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. Dadurch können Versicherer potenzielle Risiken besser einschätzen. Daher sind gerade sehr junge und gesunde Menschen bei Versicherungen beliebt und erhalten günstige Tarife.
Aus diesem Grund lohnt es sich, frühzeitig mit der eigenen Vorsorge zu beginnen. Andernfalls können in der Zwischenzeit neue Krankheiten auftreten. Dies kann zu Ausschlüssen oder höheren Tarifen führen. Folgende Versicherungsbausteine können abgeschlossen werden:
- Auslandskrankenversicherung
- Unfallversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzverischerung
- Krankentagegeld
- Krankenhaustageversicherung
Einige dieser Versicherer haben in ihren Verträgen bestimmte Wartezeiten vereinbart. Das bedeutet, dass Ansprüche erst nach einer bestimmten Zeit im Schadensfall bezahlt werden. Ein Beispiel ist die Zahnzusatzversicherung:
In einigen Fällen kann die Wartezeit mehrere Monate betragen, und Personen, die sich innerhalb dieser Zeit einer komplexen Behandlung unterziehen, werden von ihrer Krankenkasse möglicherweise nicht unterstützt. Vereinbare also bei Unklarheiten unbedingt ein Beratungstermin.
Was gibt es im Hinblick auf einen Nebenjob zu beachten?
Studenten besuchen in vielen Fällen nicht nur die Universität, sondern nehmen beispielsweise Studentenjobs, Praktika, Minijobs und sogar Vollzeitjobs an, im Hinblick darauf gibt es Veränderungen beim Versicherungsschutz. Studierende können grundsätzlich sogenannte „Minijobs“ mit einem Höchstgehalt von 520 Euro annehmen. (Stand: Oktober 2022) In diesem Arbeitsmodell werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Studierende können sich weiterhin bei der Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichern lassen. Gleiches gilt für den Bezug von Bafög. Hier gilt ein monatliches Limit von 520 Euro. Daneben besteht noch die Möglichkeit einen Werksstudentenjob anzunehmen. Während der Kurszeit ist die Wochenarbeitszeit auf 20 Stunden begrenzt. Wenn du die Voraussetzungen für einen Werkstudentenjob erfüllen, bist du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
Daneben gibt es noch sogenannte “Midijobs”. Diese beschränken sich in der Regel auf die Semesterferien. In den meisten Fällen ist die Arbeit auf maximal 3 Monate oder weniger als 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. (Stand 2022) Das hieraus resultierende Einkommen ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Dabei gibt es keine Gehalts- oder Zeitbeschränkungen. Die Gehälter müssen jedoch versteuert werden.
Darüber hinaus haben Studierende die Möglichkeit, auf Honorarbasis zu arbeiten. Tätigkeiten wie zum Beispiel Nachhilfelehrer, Umzugshelfer, Gärtner und Babysitter fallen in diesen Bereich. Für jede Bestellung beziehungsweise erbrachte Arbeitsleistung muss eine Rechnung erstellt werden. Der Bruttolohn wird direkt ausbezahlt und muss vom Selbstständigen versteuert werden. Dazu ist es wichtig, beim Finanzamt eine gewerbliche Steueridentifikationsnummer zu beantragen.
Liegt der verdiente Betrag unter dem Grundfreibetrag, wird keine weitere Einkommensteuer fällig. Um dies nachzuweisen, musst du deine Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Kleinunternehmen, dass keine Umsatzsteuer melden muss. Abhängig von deinem Einkommen hast du in diesem Fall weiterhin Versicherungsschutz bei der Familienversicherung. Genaue Informationen für selbstständige Studierende erhältst du bei deiner Krankenkasse.
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